Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.
Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen.
Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.
Bei uns werden häufig genutzte Oberflächen regelmäßig und insbesondere zwischen den einzelnen Buchungen desinfiziert. Das machen wir schon aus Eigeninteresse, auch zum Schutz unserer eigenen Kinder.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie beispielsweise Angehörige im Klinikum in der Stadt Gehrden (KRH Klinikum Robert Koch) begleiten.
Auch wenn Sie an einem Bauvorhaben in Gehrden, Wennigsen, Ronnenberg, Barsinghausen oder im süd-/westlichen Raum Hannover mitwirken.
Wir finden eine Lösung. Und wir bitten natürlich um Einhaltung der empfohlenenen Abstands- und Hygiene Regeln, die in unserem Haus im Eingangsbereich auch nochmals ausgehängt sind. Dort finden Sie auch eine Hand-Desinfektion.